Impressum

Informationspflicht laut § 5 TMG

ICHIM TRANSPORTE     

Marbuger Straße 26,

Herborn-Seelbach 35745 

Deutschland

Tel: +49 160 8165127

E-Mail: ichimdaniel091@yahoo.com

W/S: https://www.ichimtransporte.de/

Bescheid über die Zuständigkeit Gemäß 136 Abs. Sozialgesetzbuch -SGB - VII ( Gleichzeitig Veranlagungsbescheid gemäß 159 Abs. 1 SGB  VII ).

Die BG Verkehr gehört zu den Sozialversicherungsträgern in Deutschland und führt die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung aus.  

Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehören: 

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und berufsbedingten Gesundheitsgefahren 
  • Entschädigungen durch Gegenleistungen 
  • Leistungen Das Finanzamt hat die Steuernummer 009 830 001*** zugeteilt. zur Rehabilitation der Unfallverletzten 

Sie gehören ab 01.01. 2023 der BG Verkehr an, weil sie Unternehmer sind und die BG Verkehr der zuständiger Unfallversicherungsträger für ihr Unternehmen ist.    ( § Abs.1,2 Nr.1, §136 Abs. 3 SGB VII in Verbindung mit §§ 1 bis 6 der Satzung). 

Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen genießen bei der BG Verkehr nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern auch sie selbst als Unternehmer beziehungsweise Gesellschafter. Die Zuständigkeit der BG Verkehr ist also auch dann gegeben, wenn Sie allein im Unternehmen tätig sind. 

Gemeindekennzahl der Gemeinde des Sitzes der Betriebsstätte:  0653201`*** 

Das Finanzamt hat die Steuernummer 009 830 001*** zugeteilt. 

 

Regierungspräsidium Gießen- Vollzug des Güterkraftverkehrsrechtes 

Anlage: Datenschutzhinweise 

Nach § 3 Abs. 1 GüKG dies der nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr Mhm und nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/ 2009 der internationale gewerbliche Güterkraftverkehr Erlaubnispflichtig, wenn Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Sofern sie solche Kraftfahrzeuge einsetzen, müssen sie eine dazu notwendige Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz beantragen oder ihre Tätigkeit als Transportunternehmer unverzüglich einstellen. 

Ab dem 21.05.2022 nicht aufgrund der Änderung des Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/ 2009 der internationale gewerblicher Güterkraftverkehr auch dann Erlaubnispflichtig, wenn Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, ab einem zulässigen Gesamtgewicht schon 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen. 

allerdings ist der Unternehmer verpflichtet, den Werkverkehr(einsetzen von Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben) gemäß § 15a GüKG vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterkraftverkehr zur Registrierung in der Werkverkehrsdatei anzumelden. 

Europäisches Führungszeugnis über Daniel Ichim 

Dieses Führungszeugnis besteht aus 3 Blätter 

  • Geschäftsnummer mit Verwendungszweck 
  • einem Führungszeugnis von den 03.02.2023 
  • eine Mitteilung aus dem rumänischen Strafregister vom 01.03.2023 

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